Die Ausbildung zum Fallschirmspringer erfolgt nach den bestehenden Vorschriften der entsprechenden Luftfahrtbehörde.
Die von uns angebotene Ausbildung, in Zusammenarbeit mit dem IPPC (International Pink Parachute Club), umfasst mehr als von den Behörden gefordert wird.
Im Normalfall reichen 7 Fallschirmsprünge aus um das Ausbildungsziel Level 7 zu erreichen. Solltest Du einen Wiederholungssprung machen müssen, ist dieser im Preis der jeweiligen Angebote nicht enthalten. Siehe Preise.
Deine Anmeldung zum AFF-Kurs gilt als anerkannt sobald die Anzahlung in Höhe von 370,- € auf dem Konto eingegangen ist. Die Restzahlung muss spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn ebenfalls auf dem Konto eingegangen sein.
Bei Nichtantritt Deines Kurses wird die Anzahlung nicht ausbezahlt, jedoch auf einen gleichen Kurs innerhalb desselben Kalenderjahres angerechnet.
Wird Dein Kurs durch grobes Verschulden oder auch auf Deinen eigenen Wunsch hin abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren.
Kann unsererseits die Ausbildung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden (z.B. Wetter), hast Du während der nächsten 12 Monate Anspruch auf einen weiteren Kurs.
Wird die Ausrüstung fahrlässig oder vorsätzlich von Dir beschädigt, wirst Du dafür haftbar gemacht.
Als Schüler bist Du während Deiner Ausbildung über eine Fallschirm-Haftpflicht-Versichrung abgesichert. Bei Verletzungen tritt Deine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Kraft. Es empfiehlt sich für`s Ausland eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.