Allgemeine Voraussetzungen für die AFF-Ausbildung.
– Das Mindestalter zur Fallschirmsprung-Ausbildung beträgt 14 Jahre.
– Bei Minderjährigen wird eine Einverständniserklärung beider Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters
benötigt.
– Das Maximalgewicht ist auf 95 kg begrenzt.
– Personalausweis oder Reisepass.
Spezielle Voraussetzungen für Kursteilnehmer aus Österreich.
– Tauglichkeitserklärung des Sprungschülers. Formular hier
– Antrag an den Österr. Aeroclub. Formular hier
Spezielle Voraussetzungen für Kursteilnehmer aus Deutschland.
– Tauglichkeitsattest zum Fallschirmspringen von einem Hausarzt. Formular hier
– Nachweis über Sofortmassnahmen am Unfallort (wird z.B. vom Roten Kreuz angeboten).
Solltest Du Deinen Führerschein nach August 1976 gemacht haben entfällt der Kurs für die
Sofortmassnahmen und es reicht eine Kopie des Führerscheins.
– 2 Passbilder
Was Du zum Sprung-Kurs noch mitbringen solltest !
Bequeme Kleidung, die man unter einer Sprungkombi gut tragen kann ( keine Jacken mit Kapuze etc.), und knöchelhohe Sportschuhe (keine Bergstiefel o. Springerstiefel mit Schnürhaken).